Praktikumsamt in Unterfranken

Ansprechpartner

Frau Yvonne Neumeier , BRin

Leiterin des Praktikumsamts
Telefon: 0931 4534511
Fax: 0931 4534545
E-Mail: praktikumsamt@mbrs-ufr.de

Übersicht:

Informationen für Teilnehmer am Päd.-did. Praktikum im Schuljahr 2009/10

Informationen für Teilnehmer am Päd.-did. Praktikum im Schuljahr 2010/11

Seniorpartnerprojekt --------- ehemalige Lehrkräfte sind ehrenamtlich unterstützend bei der Betreuung von Studenten während der Praktika tätig

 

Praktika  für das Lehramt an Realschulen - Hinweise (Stand: 01.01.2009)

1. Arten und Dauer der Praktika

Jeder Studierende für das Lehramt an Realschule muss gemäß  § 38 LPO I folgende Praktika ablegen:

1.1. Nicht-modularisierter Studiengang:

1.2. Modularisierter Studiengang:

 

2. Aufgaben und Ziele der Praktika

In den Praktika sollen Sie einerseits frühzeitig eine Vorstellung von der Schulpraxis der Realschule und der Fachpraxis der einzelnen Unterrichtsfächer bekommen und andererseits auch einen gründlicher Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule gewinnen. Dabei sollen Sie einen möglichst weitgehenden Überblick über die Aufgaben des Lehrerberufs erhalten. Insbesondere sind in den Schulpraktika nach einer Periode der Unterrichtsbeobachtung eigene Unterrichtsplanungen zu betreiben und mehrere Unterrichtsversuche durchzuführen. Im Einzelnen gelten für die Aufgaben und Studienziele die Bestimmungen des § 38 Abs. 2 LPO I. Die Praktika sollen Ihnen auch Einsichten darüber vermitteln, ob sie für den angestrebten Beruf geeignet sind.

3. Betriebspraktikum

Die Studierenden aller Lehrämter haben ein Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von 8 Wochen abzuleisten; das Praktikum kann auch im Ausland abgeleistet werden. Das Betriebspraktikum soll einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln. Bei einer Fächerverbindung mit Chemie soll das Betriebspraktikum in einem Betrieb der biotechnischen oder chemischen Industrie, bei einer Fächerverbindung mit Physik in einem Betrieb mit physikalisch-technischer Ausrichtung abgeleistet werden (Einschränkung entfällt im modularisierten Studium). Nicht vereinbar mit dem Ziel des Betriebspraktikums sind Tätigkeiten, die sich auf Arbeiten wie "Kassieren, Lagerarbeiten, Lieferfahrten, Bedienen im Gaststättengewerbe" beziehen. Der Studierende wendet sich selbstständig an einen Betrieb. Das Betriebspraktikum kann in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens 2 Wochen Umfang aufgeteilt werden.

4. Orientierungspraktikum

Das Orientierungspraktikum dient dem Kennenlernen der Realschule aus der Sicht des Lehrers und der ersten Überprüfung der Neigung und Eignung für den angestrebten Beruf. Es soll vor Beginn des Studiums und muss spätestens vor Beginn des schulpädagogischen Blockpraktikums bzw. des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden und erstreckt sich über einen Zeitraum von drei bis vier Wochen, wobei ein Teil im Umfang von mindestens einer Woche an einer Realschule abzuleisten ist. Es wird empfohlen, nicht die gesamte Zeit an einer Realschule zu absolvieren, sondern auch andere Schularten kennen zu lernen. Das Orientierungspraktikum soll ca. 20 Stunden pro Woche umfassen, wobei die tägliche Anwesenheit an der Schule drei Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf. Der künftige Studierende wendet sich selbstständig an das zuständige Schulamt, falls das Praktikum an einer Grund- oder Hauptschule abgeleistet werden soll, ansonsten unmittelbar an die Schulleitung der Förderschule, der Realschule, des Gymnasiums oder einer beruflichen Schule. Abiturienten können das Praktikum bereits beginnen, nachdem sie die letzte Abitureinzelprüfung erfolgreich abgelegt haben.

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5. Blockpraktika

5.1 Allgemeines

Beide Blockpraktika können in der Regel an allen öffentlichen, d.h. staatlichen oder städtischen Realschulen oder staatliche anerkannten privaten Realschulen in Bayern abgeleistet werden. Die zuständigen Praktikumsämter (siehe 10. Adressen) können Ihnen darüber Auskunft geben, ob eine gewünschte Schule als Praktikumsschule in Betracht kommt. Beide Blockpraktika finden in der vorlesungsfreien Zeit statt und umfassen drei Wochen mit insgesamt etwa 50 Unterrichtsstunden Anwesenheit. Die Termine legt das Praktikumsamt verbindlich fest. Die Blockpraktika sind ohne Unterbrechung durchzuführen. In der vorlesungsfreien Zeit zwischen zwei aufeinanderfolgenden Semestern kann in der Regel nur jeweils ein Blockpraktikum abgeleistet werden.

5.2 Schulpädagogisches Blockpraktikum (A-Praktikum)

Das schulpädagogische Blockpraktikum soll nach dem ersten, spätestens nach dem vierten Semester abgeleistet werden. Bei Antritt des Praktikums müssen Sie der Praktikumsschule den Nachweis über die Ableistung des Orientierungspraktikums vorlegen. Bei fehlendem Nachweis dürfen Sie das schulpädagogische Blockpraktikum nicht antreten.
In diesem Blockpraktikum haben Sie folgende Aufgaben und Studienziele:

5.3 Fachdidaktisches Blockpraktikum (B-Praktikum)

Das fachdidaktische Blockpraktikum soll spätestens nach dem fünften Semester abgeleistet werden. In diesem Praktikum haben Sie folgende Aufgaben und Studienziele:

5.4 Meldung (neu!)

Die Meldung zu den Blockpraktika ist mit dem entsprechenden Formblatt (siehe 9 Anmeldeformulare) an das Praktikumsamt bei demjenigen Ministerialbeauftragten zu richten, in dessen Zuständigkeitsbereich die gewünschte Praktikumsschule liegt (siehe 10 Adressen der Praktikumsämter in anderen Regierungsbezirken). Anmeldeformulare sind auch an der Universität erhältlich. Die Termine für den Regierungsbezirk Unterfranken legt das Praktikumsamt einheitlich fest (siehe 9. Termine). Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung an eine bestimmte Schule, Ortswünsche werden jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt.

5.5 Betreuung

Sie werden in beiden Blockpraktika einem vom Leiter der Schule bestimmten Praktikumslehrer zugeteilt, der Sie als Hörer am eigenen Unterricht und, wenn notwendig, am Unterricht anderer Lehrkräfte teilnehmen lässt, Ihnen Gelegenheit zu Unterrichtsversuchen gibt und Sie während des Praktikums betreut. Am Ende des schulpädagogischen Blockpraktikums führt der Praktikumslehrer mit Ihnen ein Beratungsgespräch, das Ihnen helfen soll, Ihre Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf realistisch einzuschätzen.

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6. Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Das Praktikum hat einen Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden. Voraussetzung für die Aufnahme des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums ist der Nachweis der erfolgreichen Ableistung des Orientierungspraktikums. Im pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum sollen die Studierenden die Aufgabenfelder einer Lehrkraft insbesondere unter pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkten kennen lernen, dabei sollen auch fachdidaktische Ansätze zum Tragen kommen. Gegen Ende des Praktikums wird mit den Studierenden jeweils ein ausführliches Beratungsgespräch geführt, in dem die mit der Betreuung beauftragten Lehrkräfte die Beobachtungen während des Praktikums zusammenfassend darstellen. Dieses Gespräch soll den Studierenden helfen, ihre Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf realistisch einzuschätzen.

Wird von der Universität eine Begleitveranstaltung zum pädagogisch-didaktischen Praktikum angeboten, so ist diese verpflichtend zu besuchen.

Die Anmeldung ist nur online möglich. Die Onlineanmeldung wird am 01. Juli 2009 frei geschaltet . Den Anmeldezugang finden Sie unter 10. Anmeldeformulare. Bitte informieren Sie sich vorher unter 10. Terminplan über die Anmeldefristen und die zur Verfügung stehenden Schulen, denn nicht jede Schule die bei der Onlineanmeldung ausgewählt werden kann, bietet das Praktikum in jedem Schuljahr an. Bitte denken Sie daran, sich auch zusätzlich im Onlineserviceportal sb@home der Universität für das Praktikumsmodul anzumelden.
Der Beginn des Praktikums ist in Unterfranken nur zum Schuljahresanfang, also im Herbst jeden Jahres möglich. Es wird im 3. und 4. Semester abgeleistet. Das Orientierungspraktikum muss vor Beginn vollständig abgeleistet sein.

7. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum

7.1 Zeitrahmen und Organisatorisches

Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum soll möglichst nicht vor dem dritten und nicht nach dem fünften Semester stattfinden. Es

7.2 Aufgaben und Studienziele

Im studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum haben Sie folgende Aufgaben und Studienziele:

7.3 Meldung (neuer Anmeldeschluss, sowie neues Anmeldeverfahren)

Die Meldung zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum ist nur noch online möglich. Die Onlineanmeldung wird am 01.07.2009 frei geschaltet. Anmeldezugang unter 10. Anmeldeformulare. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung sowohl für das Wintersemester als auch das darauffolgende Sommersemester bis spätestens 15. April erfolgen muss. (siehe 10. Termine) . Bitte denken Sie daran, falls Sie modularisiert studieren, sich auch zusätzlich im Onlineserviceportal sb@home der Universität für das Praktikumsmodul anzumelden.

Entsprechend den Anmeldungen werden Praktika eingerichtet, wobei die Zahl der Teilnehmer am einzelnen studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum nicht mehr als sechs betragen soll.

Soweit sich zu einer bestimmten fachdidaktischen Lehrveranstaltung mehr Bewerber melden als Praktikumsplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Zuteilung in der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen.

7.4 Betreuung

Im studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum besuchen Sie den Unterricht eines für das jeweilige Fach durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus genehmigten Praktikumslehrers, der Sie als Hörer am Unterricht teilnehmen lässt, Ihnen Gelegenheit zu eigenen Unterrichtsversuchen gibt und Sie während des Praktikums betreut. Am Ende des Praktikums führt der Praktikumslehrer mit Ihnen ein Beratungsgespräch über Ihre Eignung für den Lehrberuf.

 

8. Gemeinsame Bestimmungen für alle Praktika

Während der Ableistung des schulpädagogischen und des fachdidaktischen Blockpraktikums sowie des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII gegeben, während der Ableistung des Orientierungspraktikums und des Betriebspraktikums gem. § 2 Abs. 1 Nrn. 2 bzw. 8 SGB VII. Die Haftung des Betriebs, anderer Betriebsangehöriger oder anderer Praktikanten für Personenschäden beschränkt sich dabei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Sie ausreichend Versicherungsschutz genießen, z. B. für Schäden, die Sie durch Ihre Praktikumstätigkeit dem Betrieb oder Dritten zufügen. Dazu kann der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ratsam sein.

Bei der Ableistung der Praktika unterstehen Sie den Weisungen des Schulleiters und des Praktikumslehrers.

Die Schule stellt Ihnen nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Praktikums eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus. Die erfolgreiche Teilnahme setzt grundsätzlich voraus, dass Sie am Praktikum regelmäßig teilgenommen, die verpflichtenden Unterrichtsversuche durchgeführt und sämtliche im Rahmen des Praktikums gestellten Aufgaben mit zureichendem Ergebnis erledigt haben. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie im Zeitraum des betreffenden Praktikums gefertigt werden können. Sollte Ihnen eine erfolgreiche Teilnahme nicht bestätigt werden können, müssen Sie das Praktikum zum nächstmöglichen Termin wiederholen und bei einem anderen Praktikumslehrer ableisten.

Die Originalnachweise über die erfolgreiche Teilnahme an den Praktika sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung.

9. Ersatz durch andere Praktika

Als Ersatz für die Praktika (Orientierungs-, Betriebs-, A -, B – und C – Praktikum, sowie pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum) können auf Antrag auch Praktika anerkannt werden, die im Rahmen eines Studiums für ein Lehramt außerhalb Bayerns abgeleistet wurden, sofern sie den in Art. 34Abs. 1 LPO I aufgeführten Bestimmungen genügen. A -, B – und C – Praktikum, sowie pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum können ganz oder teilweise ersetzt werden durch eine hinreichend unfangreiche Tätigkeit als Fremdsprachenassistentin oder –assistent an einer ausländischen Schule im Rahmen des offiziellen pädagogischen Austauschdienstes. Ein entsprechender, vom Leiter der ausländischen Schule ausgestellter Nachweis ist vorzulegen.

Anträge auf Anerkennung dieser Praktika sind an das beim Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Niederbayern (siehe 11 . Adressen der Praktikumsämter in anderen Regierungsbezirken) eingerichtete Praktikumsamt zu richten.

Bitte beachten Sie: Beim modularen Studiengang in Würzburg gibt es zum Praktikum eine verbindliche Begleitveranstaltung, die von der Schulpädagogik durchgeführt wird. Diese ist auch verpflichtend, wenn Sie Ihr Schulpraktikum außerhalb Bayerns absolvieren.

 

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10. Termine, Merkblätter, Anmeldeformulare

Wählen Sie folgende Formulare zum downloaden:

Terminplan

Merkblätter

Kurzinfo zu den Praktika für Lehramt Realschule der Uni Würzburg

Anmeldeformulare / Bescheinigungen

 

11. Die Praktikumsämter in anderen Regierungsbezirken,
    Zuständigkeiten