Der Ministerialbeauftragte
Realschuldirektor
Martin Sulzenbacher
Völkstraße 20
86150 Augsburg
Tel: 0821 3241521
Fax: 0821 3241525
E-Mail: Martin.Sulzenbacher@augsburg.de
Vertreter des Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Schwaben
Aufgaben des Ministerialbeauftragten
Zur Beratung und Unterstützung der Realschulen in allen schulischen Fragen, insbesondere auch in den Bereichen Schulentwicklung, Unterrichtsqualität (einschließlich Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Leistungsanforderungen, und Bewertungsmaßstäbe sowie Sicherung von Standards), zur Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen der Evaluation sowie für die Ausübung der unmittelbaren Aufsicht über die Realschulen werden vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus (im Folgenden: Staatsministerium) Ministerialbeauftragte für die Realschulen bestellt.
Sie besuchen die Realschulen in regelmäßigen Abständen und berichten dem Staatsministerium. Sie werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von den ihnen als Sachbearbeitern zugewiesenen Realschuloberlehrern und von Fachmitarbeitern sowie Fachberatern unterstützt.
Sie werden außerdem insbesondere mit folgenden Aufgaben betraut:
- Koordinierung von Maßnahmen und Veranstaltungen verschiedener Realschulen
- Beratung der Regierung in fachlichen Angelegenheiten
- Mitwirkung bei der Prüfung von Anträgen auf Errichtung und Ausbau von Realschulen
- Vorbereitung und Leitung von Schulleiterdienstbesprechungen
- Organisation der regionalen Lehrerfortbildung
- Verantwortung für das Praktikumsamt
- Amtseinführung der neu bestellten und Verabschiedung der ausscheidenden Leiterinnen und Leiter staatlicher Realschulen
- Dienstliche Beurteilung der Leiterinnen und Leiter staatlicher Realschulen (soweit erforderlich) und Überprüfung der dienstlichen Beurteilungen der staatlichen Lehrkräfte an Realschulen
- Stellungnahme zu Bewerbungen um die Besetzung von Funktionsstellen und zu Versetzungswünschen von Schulleiterinnen und Schulleitern
- Gewährung von Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Leistungsnachweisen für behinderte Schülerinnen und Schüler; die Regelungen der Bekanntmachung zur "Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens“ vom 16. November 1999 (KWMBI I S.379) in deren jeweils gültiger Fassung bleiben unberührt.
- Die Ministerialbeauftragten erfüllen ferner die Aufgaben, die ihnen das Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall zuweist. Sonstige in Rechts- und Verwaltungsvorschriften aufgeführte Aufgaben der Ministerialbeauftragten werden durch diese Bekanntmachung nicht berührt.
Dieser Aufgabenkatalog ist der KMBek vom 23. November 2005 Nr. V.4-5 O 6122-5.122 783 entnommen.
