Schulaufgabenanzahl in der sechsstufige Realschule
Auszug aus dem KMS vom 16.10.2000 V/2-S6610-5/76 660


AP = Abschlussprüfung
Eine der drei vorgesehenen Schulaufgaben in Ku, We, Hw sollte ein praktischer Leistungsnachweis nach §38 Abs.4 RSO sein.
In den in den o.g. Zusammenstellungen nicht aufgeführten Fächern, z.B. Informatik WPFG II oder Techn. Zeichnen als 2. Profilfach in WPFG III sind keine Schulaufgaben anzufertigen.
Auf die Möglichkeit von Kurzarbeiten wird verwiesen.
