Schulaufgabenanzahl in der sechsstufige Realschule

Auszug aus dem KMS vom 16.10.2000 V/2-S6610-5/76 660



AP = Abschlussprüfung

Eine der drei vorgesehenen Schulaufgaben in Ku, We, Hw sollte ein praktischer Leistungsnachweis nach §38 Abs.4 RSO sein.

In den in den o.g. Zusammenstellungen nicht aufgeführten Fächern, z.B. Informatik WPFG II oder Techn. Zeichnen als 2. Profilfach in WPFG III sind keine Schulaufgaben anzufertigen.

Auf die Möglichkeit von Kurzarbeiten wird verwiesen.